Gut zu wissen

Terminvereinbarung

Wir nehmen uns für Sie Zeit.

Um zu gewährleisten, dass für Sie keine Wartezeiten entstehen und wir Ihrem Anliegen die nötige Aufmerksamkeit schenken können, ist eine Terminvereinbarung auch bei akuten Beschwerden von Vorteil.

Ein Anruf genügt - Sie erfahren von uns den ehestmöglichen Termin zu den Ordinationszeiten.

Für vereinbarte Termine, die nicht bis zum Vortag abgesagt werden, wird Ihnen ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.

 

Tarife und Rückerstattung

Wahlärztin - Sie haben die Wahl.

Als Wahlärztin für Allgemeinmedizin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen und bin nicht in das e-card-System eingebunden.

Bei jedem Besuch in der Ordination wird Ihnen einen Fixbetrag verrechnet. Sonderleistungen werden - orientierend an den jeweiligen Kassentarifen - zusätzlich in Rechnung gestellt.

Sie erhalten nach jeder Ordination eine Honorarnote mit einer detaillierten Aufstellung der erbrachten Leistungen und begleichen diese zunächst selbst - wahlweise Bar | mit Bankomatkarte.

Honorarnote + Einzahlungsbeleg  können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie einen Teilbetrag - in etwa 80 % des geltenden Kassentarifs - rückerstattet. Außerdem übernehmen manche Zusatzversicherungen anteilig die Behandlungskosten.

Als besonderen Service übermitteln wir auf Wunsch Ihre bezahlten Honorarnoten an die Krankenkassen - haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir auf Dauer und Höhe der Rückerstattung keinen Einfluss nehmen können!

Nicht alle von uns angebotenen Leistungen werden von den Krankenkassen bezahlt  - bei Fragen informieren wir Sie gerne!

Wenn im  Verrechnungszeitraum - OÖGKK 3 Monate | andere Kassen 1 Monat - eine andere Praxis für Allgemeinmedizin aufgesucht wurde, erfolgt keine Rückerstattung.

Die aktuellen Tarife entnehmen Sie bitte dem Aushang in der Ordination

 

Bewilligungen und Rezepte

Als Wahlarztpraxis unterliegen wir nicht den Verschreibungsmodalitäten der Krankenkassen.

Notwendige chefärztliche Bewilligungen für Medikamente und Heilbehelfe übernehmen wir gerne für Sie. Wir legen Wert auf eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens -  Beachten Sie aber bitte, dass wir auf die entstehenden Wartezeiten bis zum Vorliegen der Bewilligung keinen Einfluss haben.